Religiös begründeter Antihumanismus

Der Frankfurter Schriftsteller Martin Mosebach, Träger des Georg-Büchner-Preises (2007) hat ein radikales Essay vorgelegt: „Vom Wert des Verbietens„, veröffentlicht im FR-Feuilleton vom 19. Juni. Es ist selten, dass Feuilleton-Texte mir so viele Leserbriefe eintragen – leider, denn unser Feuilleton hat viel zu bieten. Es darf also noch ein bisschen provozierender sein? Bitte sehr! Martin Mosebach plädiert dafür, Blasphemie wieder strafbar zu machen. Ich greife zwei Passagen heraus – vor allem um Interesse dafür zu erregen, den ganzen Text zu lesen, aber auch, weil diese Passagen sich in einen Zusammenhang mit einigen, hier im FR-Blog geführten Debatten stellen lassen.

„Heute ist Blasphemie, wenn sie sich nicht gegen den Propheten Mohammed richtet, vollständig risikolos. Die Versuche, sich blasphemisch zu übertrumpfen – die geheime Hoffnung bleibt dabei stets spürbar, es könne doch noch, gegen alle Erfahrung, zu einem Skandal oder einem erfolgsfördernden Verbot kommen – laufen ins Leere, die Vulgarität bekommt einen besonders schalen Beigeschmack, weil sie sich in ihrem Rechthaben und ihrem Anspruch, geduldet zu werden, in der abstoßendsten Weise vor dem Publikum spreizt.“

Etwas später schreibt Martin Mosebach dann:

„Blasphemie als lässige Attitüde oder als kalkulierte Spielerei ist billig und feige, ihr künstlerischer Ertrag bleibt dementsprechend gering. Es ist wahrscheinlich hoffnungslos, in der Gegenwart an den Geschmack von Künstlern zu appellieren, die es nach Blasphemie gelüstet: an die instinktive Abneigung, Wehrlose zu verletzen, durch weit geöffnete Türen zu rennen und dabei ein Siegesgeheul auszustoßen, sich in einer abgestumpften und gelangweilten Umgebung aufzuführen, als habe man soeben den Scheiterhaufen der Inquisition riskiert. In diesem Zusammenhang will ich nicht verhehlen, dass ich unfähig bin, mich zu empören, wenn in ihrem Glauben beleidigte Muslime blasphemischen Künstlern – wenn wir sie einmal so nennen wollen – einen gewaltigen Schrecken einjagen.“

Wir erleben die Rückkehr des Religiösen. Die Reaktion der FR-Leserinnen und -Leser ist weitgehend einhellig. Daher sei an dieser Stelle erwähnt, dass der Mosebach-Beitrag Auftakt zu einer lockeren Folge von Feuilleton-Texten ist, die Mosebach antworten werden. Nun aber die Leserinnen und Leser!

Religiös begründeter Antihumanismus

„Bewirbt sich Martin Mosebach mit seiner Rede für eine Delegation zur länderübergreifenden gesetzlichen Vereinbarung mit den Gottesmännern im Iran, die das mit der Blasphemie genau so sehen wie er. Dann könnte der Musiker Shahin Najafi, der wegen religionskritischer Lieder aus dem Iran fliehen musste, auch hier verhaftet werden. Seinen Beschützer Günter Wallraff könnte man gleich mit bestrafen, denn der will ja die „Satanischen Verse“ von Rushdie in einer Mosche vortragen. Najafi müsste nicht mehr auf seinen gottesfürchtigen Mörder aus dem Iran warten. Denn der „gewaltige Schrecken“, den die Gotteskrieger ihren Kritikern „einjagen“, worüber sich Mosebach so freut , ist immer eine sehr realistische Todesdrohung. Dass Rushdie oder Westergaard nach den vielen Mordanschlägen noch leben, ist reines Glück. Mosebach sagt, dass er „unfähig“ sei, sich über solche Bedrohungen zu empören. Er verrät damit seinen religiös begründeten Antihumanismus: er findet es richtig, wenn Menschen wegen Worten oder Bildern mit dem Tod bedroht werden. Er verrät damit auch, dass seine Religion nur mit der Androhung von Schrecken Bestand haben kann, mit der Furcht vor der Hölle oder dem Teufel. Hiergegen hilft sehr gut das Lachen: „Lachen tötet die Furcht und ohne Furcht kann es keinen Glauben geben. Wer keine Furcht mehr vor dem Teufel hat, braucht keinen Gott mehr … dann können wir auch über Gott lachen.“ (Umberto Eco in: „Der Name der Rose“.)
Schriftsteller und Künstler, die dazu beitragen, dass man über die angsteinflössenden Religionen kräftig lachen kann, befreien Menschen von einem Gehirngespinst, das sie zur Unterwürfigkeit erzieht.
Mosebach betont, dass sein Gott ständig „anwesend“ sei und man allein schon deswegen nicht über ihn lachen darf. Wo war er aber „anwesend“ in Auschwitz, wo ist er anwesend, wenn immer noch Millionen Kinder an Hunger sterben, wo ist er anwesend in Syrien? Es gibt nichts Abwesenderes als diesen angeblich allmächtigen, allwissenden, allgütigen Gott.
Ob Mosebach auch einmal begreifen wird, dass seine Gottesvorstellung eine reine Kopfgeburt ist, die ihm in seinen unreifen Jahren wie ein Virus eingepflanzt wurde und nun seinen Verstand trübt, was ihn zu den gleichen menschenverachtenden Äußerungen verleitet, wie man sie von den Ajatollahs und Taliban hört. Wann werden Menschen den Prozess der Aufklärung vollenden und endlich ihren Verstand nutzen? Wird es noch so lange dauern, wie Goethe befürchtet hat: „Es bleibt wahr: das Märchen von Christus ist Ursache, dass die Welt noch zehntausend Jahre stehen kann, und Niemand recht zu Verstand kommt.“ Er wird recht behalten, wenn Menschen sich weiterhin wie Mosebach an die Devise von Luther halten: ‚Wer Christ sein will, der steche seiner Vernunft die Augen aus.'“
Otto Ullrich, Berlin

Was ist mit Mahatma Gandhi?

„Man muss der Bildredaktion ein großes Kompliment machen. Sie hat Inhalt und Stil des Beitrags von Martin Mosebach trefflich illustriert: Viel reaktionärer, katholischer Qualm! Es geht schon mit der larmoyanten Bildunterschrift los. Nach sechs Jahren Jesuiten-Internat bin ich Anfang der sechziger Jahre aus der Kirche ausgetreten. Von der Schmähung des Atheismus und des Agnostizismus kann ich ein Lied singen.
Genau wie die Meteorologen sind Priester und andere Religionsausübende durch die einschlägigen Paragraphen gegen Beleidigung geschützt. Eigener Blasphemievorschriften bedarf es dazu nicht. Der Vergleich hinkt. Josef Ratzinger hingegen sieht es als eine Pflicht des Staates an, die Religion vor Kritik zu schützen. Diesem Gedankengang schließt sich Martin Mosebach explizit an.
Wir leben in einem demokratischen, pluralistischen, säkularen Staat, der zu weltanschaulicher Neutralität verpflichtet ist. Man muss die Mosebachs und Matusseks daran erinnern, dass es nicht Aufgabe des Staates ist, die christlichen Religionen in besonderer Weise zu schützen.
Dass die Würde des Menschen christliches Eigengut sei, ist eine unverschämte Anmaßung. Was ist mit Mahatma Gandhi, hat nicht gerade er den Indern ihre Würde zurück gegeben? Was ist mit den Konquistadoren und den christlichen Missionaren in ihrem Gefolge, haben sie nicht in ganz ungeheuren Umfang den Menschen der von ihnen eroberten Gebiete die Menschenwürde genommen? Darf ich die sittliche Ordnung, die auf den Geboten dieses christlichen Gottes beruht, nicht in Frage stellen?
Ich kann nicht feststellen, dass Schulen und Medien in ihrer Mehrheit das Christentum als gewalttätige, friedensbedrohende Ideologie darstellen. Herr Mosebach macht hier Ausnahmen zum Mainstream, verwechselt Schmähung mit Kritik, um ein paar „Argumente“ zu gewinnen. Er verwechselt Polemik mit Argumentation. Man darf umgekehrt Zweifel an der demokratischen Gesinnung von Herrn Mosebach anmelden.
Die Beschränkung der Freiheit regt die Phantasie der Künstler an? Unterdrückung für gute Kunst? Ich habe sogar bei den Jesuiten gelernt, dass der Zweck nicht die Mittel heiligt.
Und vollends reaktionär wird es, wenn Herr Mosebach seiner klammheimlichen Freude darüber Ausdruck verleiht, wenn in ihrem Glauben beleidigte Muslime „blasphemischen“ Künstlern einen gewaltigen Schrecken einjagen. Hat er nicht mitbekommen, dass die nun wirklich harmlosen Mohammed-Karikaturen in Jyllands Posten über 100 Menschen das Leben gekostet haben? Dass der Karikaturist Kurt Westergaard sich nur durch Flucht in sein extra gesichertes Bad seiner Ermordung entziehen konnte?
Niemand redet Schmähungen und Geschmacklosigkeiten das Wort. Aber wollen wir uns von religiösen Fundamentalisten, gleich welcher Couleur, vorschreiben lassen, was wir in unserem Land denken, sagen, schreiben und abbilden dürfen? Und sollen selbst Minderheiten das Recht bekommen, ihre Forderungen mit Gewaltandrohung durchzusetzen? Das reaktionäre Staats- und Gesellschaftsverständnis von Herrn Mosebach kann einen Demokraten nur tief erschrecken.“
Robert Knickenberg, Frankfurt

Kunst als Vehikel

„Mosebach versucht die Kunst zu instrumentalisieren um darüber ein reaktionäres Welt-Menschenbild zu behaupten. Vermutlich wäre es dem Katholiken Mosebach sehr recht, wenn alle KünstlerInnen (und nicht nur diese) einen sog. Anti-Modernisten-Eid ablegten, wie das noch im letzten Jahrhundert die Kath. Kirche von ihren Klerikern verlangte. In seinem Eifer denunziert Mosebach in pauschaler und unzulässiger Weise KünstlerInnen mit dem Vorwurf, sie betrieben Blasphemie lediglich aus Prestigegründen und Vorteilsnahme. Dabei entgeht ihm, dass er selbst die Kunst zum Vehikel degradiert, um sein reaktionäres Gedankengut zu rechtfertigen. Die abstruse Denklogik , die er einsetzt um zu fordern, dass Blasphemie wieder unter Strafandrohung gestellt werden sollte, gipfelt in der absurden Behauptung, dass Kunst der Beschränkung und Verbote bedarf, weil dies ihr so förderlich sei. Sein Schwärmen von der Entstehung guter Kunst unter repressiven gesellschaftspolitischen Bedingungen verheißt nichts Gutes, und es ist höchste Achtsamkeit gefordert ob solch kryptischem Geschwätz! Dieses erinnert an das Gedankengut von Gruppierungen wie Opus-Dei und der erzreaktionären Pius-Bruderschaft, die, wie Mosebach, zurück wollen zum vorkonziliaren Ritus, eine Tradition der antidemokratischen, autoritären, sexistischen Männergesellschaft.“
Ute Plass, Worms

Schreckensschreie aus dem Redaktionskeller

„Hi Bronski,
musste man also 800 Jahre warten, bis mal wieder einer zum Kreuzzug aufruft, heute durch den Großinquisitor Mosebach. Geht’s also diesmal gegen die Blasphemisten. Und musste man also 40 Jahre warten, bis wieder einer seine klammheimliche Freude äußert, heute dass fiesen Künstlern wie van Gogh ein gewaltiger Schrecken eingejagt wird, indem man ihn gleich absticht wie eine Sau. Fehlt noch was ? Ach ja, wenn eine »hinreichend große Gruppe« sich so aufregt, dass sie den Staat als zu lasch ansieht, da kommt Dschihatma Mosebach ins Grübeln, ob der Staat noch der Richtige ist fürs Durchgreifen. Stimmt, war noch in den1960er Jahren in den Südstaaten nicht anders, und deshalb ruckzuck an den Baum mit den (schwarzen) Blasphemanten. Wo Mosebachs theoretischer Kreuzzug praktisch endet ? Wie jeder Kreuzzug, knietief in Scheinmoral, Denunzierung, Gewalt und (immer auch) Leichen. Dafür ist Gott dann nicht mehr beleidigt. Amen.
P.S:: Ist die Redaktion noch sicher? Oder kommen schon Streckbankgeräusche und Schreckensschreie aus dem Redaktionskeller, weil sich die Christen nun offensiv wehren?“
Gerold Caesperlein, Dortmund

Menschlichkeit und Moral auch ohne Christentum

„Martin Mosebach erschreckt mich mit einem sehr einseitig-ideologischen Text. Noch mehr erschreckt mich die Redaktion der FR, die diesem Beitrag fast zwei Seiten widmet.
Martin Mosebach geht wohl zu Recht davon ausl dass die Aussagen unseres Grundgesetzes gerade nach 1945 von christlichen Vorstellungen geprägt waren. Einen klaren Fehlschluss begeht er aber, wenn er allein christliches „Eigengut“ unterstellt. Als 1948 – 1949 das Grundgesetz entworfen wurde, war der kalte Krieg noch nicht ausgebrochen. Auf Herrenchiemsee herrschte noch nicht schwarz-ideologischer Vorrang. Martin Mosebachs Argumentation riecht sehr stark nach päpstlicher Enzyklika. Meine Erfahrungen, die eines als Protestant getauften Atheisten, kennen Menschlichkeit und Moral auch ohne Christentum, auch ohne Religion. Ich will gleichermaßen Koran, Bibel und was es sonst noch so gibt in die Mülltonne werfen können und verlange, dass mich die Bundesrepublik vor unqualifizierten Übergriffen religiöser Eiferer schützt.
Erschreckend, wie sich für Martin Mosebach die von ihm geschilderte Problematik auf die Auseinandersetzung mit Muslimen in Deutschland verengt! Auch scheinen für ihn nur „Künstler“, wen immer er damit meint, ernsthaft Probleme mit Blasphemie zu haben. Martin Mosebach unterstellt lautere Motive zur Blasphemie nur dann zu haben, wenn es sich um Kunst handelt. Der Künstler, der ernsthaft sei, wäre dann selbstverständlich bereit, alle Nachteile und Strafen zu ertragen. Wer entscheidet eigentlich, was blasphemisch ist? Gibt es Abstufungen und wenn ja, welche? Wer entscheidet das? Ein Religionsgericht?
Entwickle ich das Mosebachsche Weltbild fort, dann erscheint mit: „Der Bürger tritt die gewaltsame Verfolgung seiner Ehre (sic!) und seiner Rechte an den Staat ab, er leistet dem Gewaltverbot Gehorsam und erhält dafür den Schutz des Staates.“ Der Schutz des Staates ist mir heute schon selbstverständlich. Deshalb kann ich nicht umhin, den Verdacht zu haben, es handle sich um die Wiedereinführung des „von Gottes Gnaden“-tums. …hopp, hopp, hopp, zurück ins (habsburg-katholische) Kaiserreich!“
Carsten Dietrich Brink, Gauting

Religion bestimmt unseren Lebensrhythmus

„Die Redaktion mutet mir also eine Sommerloch-geschuldete Geisterdebatte aus der untersten pseudointellektuellen Schublade zu. Ich nehme an, es geht wieder um polarisierende Beiträge, die eine Diskussion anstoßen sollen, in diesem Fall eine, die kein Mensch braucht. Das inhaltliche Niveau des Artikels ist erbärmlich – demagogisch, sofistisch und unglaublich undifferenziert. Die Klage über die ach so geschmähten Gläubigen ist lächerlich, denn wir leben durchaus nicht in einer säkularen, schon gar nicht in einer laizistischen Gesellschaft. Religiöse Termine und Rituale bestimmen unseren Lebensrythmus, überall stehen protzige und für ihren Zweck – Andacht und Kontemplation- völlig überdimensionierte Bauwerke herum, die Religionsorganisationen beanspruchen selbsherrlich und selbstgerecht die Deutungshoheit in allen Belangen des gesellschaftlich-moralischen Codex‘. Das Einzige, das ihnen fehlt, ist die Möglichkeit der Sanktionierung Andersdenkender. Immer wieder wird das „Chrisliche Erbe“, das unsere Gesellschaft präge, angeführt, um diesen Zustand der Vorherrschafft des Religiösen zu begründen, und damit der Eindruck erweckt, als seien die Errungenschaften unserer modernen gesellschaftlichen Ordnung- Freiheit, Gleichheit, Friedfertigkeit, Toleranz, gegenseitiger Respekt, unveräußerliche Würde etc.- dem Einfluss und Wirken von Religion und Kirche zu verdanken. Dass dieser Anspruch meist unwidersprochen bleibt ist um so erstaunlicher, als die Blutspur des chrislichen Wirkens durch die Geschichte unübersehbar ist und in jedem Geschichtsunterricht thematisiert. Die oben genannten Errungenschaften sind nicht wegen, sondern trotz dieses Wirkens erreicht worden. Ganz blasphemisch behaupte ich mal, ohne die geistigen Kerker und physischen Blutbäder, die auf das Konto der christlichen Kirche gehen, hätte es das „finstere Mittelalter“ gar nicht gegeben und wir hätten den gesellschaftlichen Zustand der relativen Freiheit einige hundert Jahre früher erreicht. Auch als Atheist ist mir das jedem Menschen innewohnende Bedürfnis nach Spiritualität bewusst, und ich respektiere es in jeder Ausformung, die mir meinen eigenen Glauben oder Unglauben belässt. Das ist auch zugleich der Unterschied zu den Gläubigen vor allem der monotheistischen Religionen, die sich mit unerträglicher Arroganz im Besitz der allein seligmachenden Wahrheit wähnen und deshalb auch einen Begriff wie Blasphemie überhaupt erst erfinden mussten. Anderst gesagt: Wenn ihr mich in Ruhe lasst, habe ich auch keinen Grund, über euren Glauben und eure Götter zu lästern. Zum Abschluss noch die erste Frage, die sich mir beim Lesen des Traktates stellte: Wer soll wohl den Richter geben in den zukünftigen Prozessen wegen Blasphemie: Etwa der Autor selbst? Der greise Herr Ratzinger? Seine Kollegen von Opus Dei? Oder Einer aus der langen und unübersichtlichen Reihe der Kinder missbrauchenden Pfaffen?“
Dennis Heißler, Lambsheim

Sammelt schon mal Holz!

„Gesetze, die Blasphemie einschränken sind mit den allgemeinen Menschenrechtsstandards inkompatibel! Es ist geradezu erschütternd, dass eine solch reaktionäre Gesinnung, wie von Herrn Mosebach vertreten, tatsächlich noch existiert. ‚Blasphemiegesetze‘ ! Sammelt schon mal Holz, erst für das Brett vorm Kopf, dann für die Scheiterhaufen. Das passt ja prächtig zusammen mit dem Karfreitag , an dem der arme Mann am Kreuz, der einen furchtbaren Foltertod erlitt dann auf Knien angebetet wird. Es ist unfassbar, kaum erträglich und abstoßend welche Blüten eine Idee treiben kann.

Caroline Klings, Wiesbaden

Anmaßende Behauptungen

„Die Auffassung von Martin Mosebach zur Strafbarkeit von Gotteslästerung kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Im Gegenteil, ein Verbot der Bestrafung von Gotteslästerung müßte weltweit zu den Menschenrechten gezählt werden. Alle Staaten sollten säkular sein. Anmaßend sind seine Behauptungen zur ausschließlichen Bedeutung der „Christlichen Werte“ für unsere aufgeklärte, humanistische Gesellschaft und zu der Psyche von Künstlern. Die Reklamation eines Teils der Muslime von Sonderrechten hinsichtlich der öffentlichen Ausübung ihrer religiösen Handlungen empfinde ich als Belästigung und anmaßend.
In unserer aufgeklärten Gesellschaft sollte der Glaube Privatsache sein und in Bescheidenheit ausgeübt werden. Selbstverständlich müssen die Angehörigen aller Glaubensgemeinschaften Gotteslästerung hinnehmen.“
Jürgen Seifert, Hamburg

Und die Definition von Blasphemie?

„Herr Mosebach fordert also ein Blasphemieverbot. Was er allerdings unterschlägt, ist seine Definition von Blasphemie. Allein die wäre aber wichtig, um einschätzen zu können, ob es sich bei Modebachs Essay nicht doch um Ironie oder gar Sarkasmus handelt. Sollte er seinen Essay ernst meinen, hat er ein sehr schönes Beispiel für den Hang der Anhänger monotheistischer Religionen vorgelegt, Menschen, die nicht an deren Gott glauben, den Mund verbieten zu wollen. Von daher macht es Sinn, wenn Herr Mosebach auf eine genauere Klärung des Begriffs Blasphemie verzichtet. Dann ist das nämlich in jedem einzelnen Fall, das, was den Gläubigen gerade aufregt. Deshalb gibt es kein Gesetz mehr, das Blasphemie ahndet, weil rechtlich nicht zu fassen ist, was das sein soll. Anscheinend kennt Herr Mosebach die § 166 und 167 StGB nicht, sonst hätte er keine Angst vor einer Störung der öffentlichen Ordnung durch „Lästerer“ oder den durch sie Aufgeregten. Dort ist alles geregelt, was in einer säkularen Zivilgesellschaft zu diesem Thema notwendig ist. Ob Herrn Mosebachs Texte durch Zensur besser würden, vermag ich nicht zu beurteilen, seine Informationsdefizite bezüglich der rechtlichen Ordnung der Gesellschaft in der er lebt, kann er aber auch unabhängig davon verringern Das dieser Text so offensichtlich schon mehrfach vorgetragen werden konnte, es sogar in die FR schaffte ist m.E. nur erklärlich, wenn man breite Unkenntnis unterstellt und ein gewisses Behagen an der skandalösen Forderung nach Zensur. Das Geschwurbel von der Freiheit der Kunst und des Künstlers am Ende ist zu durcheinander um darüber Worte zu verlieren.
Dr. Martin Bäuerle, Bonn

Genügend eingegrenzt

„Mosebachs Forderung, die Strafbarkeit der Gotteslästerung wieder einzuführen, nötigt mich zu dem Hinweis, dass auch dem Kirchengründer Jesus Gotteslästerung vorgeworfen wurde. Zwar wurde er nicht durch Steinigung bestraft für die Lästerung des Gottes der Pharisäer, sondern mit der Kreuzigung für die Lästerung des brutalen römischen Kaisers, der als Gott verehrt werden wollte. Jesus musste sterben, weil er das Bild des Kaisers auf den römischen Münzen als Götzenbilder im Sinne des zweiten mosaischen Gebots lästerte, die ein Jude nicht anrühren durfte, was der Forderung nach dem Boykott römischen Geldes gleichkam (Mk 12, 13-17). Es müssten sich deshalb jedem Christen die Haare sträuben bei der Forderung nach Bestrafung von Gotteslästerung.
Besonders gefährlich erscheint die Berufung auf die Präambel des Grundgesetzes von 1949 mit der „Verantwortung vor Gott“. Immerhin stand vier Jahre zuvor noch auf den Koppelschlössern der christlichen deutschen Soldaten: „Mit Gott und Vaterland“. Die Forderung nach Achtung der Menschenwürde in Artikel 1 war sicherlich nicht – wie Mosebach unterstellt – „christliche Inspiration“ dieses nationalen Kriegsgotts auf den Koppelschlössern. Die christlichen Kirchen waren über viele Jahrhunderte hinweg alles andere als Beschützer der Menschenrechte, so wenig wie die heutigen Prediger des heiligen Kriegs aus den verschiedensten Religionen. Fatale Gottesvorstellungen und Menschen, die sich zu Herrgöttern machen, müssen energisch gelästert werden dürfen. Die Lästerung wird durch die Strafrechtsbestimmungen zum Tatbestand der Beleidigung, der üblen Nachrede oder Verleumdung genügend eingegrenzt.“
Friedrich Gehring, Backnang

Reaktionärer Querschläger

„Immer für einen reaktionären Querschläger gut, der Herr Mosebach. Warum vebieten wir es im Gegenzuge nicht auch den Religionen, Nicht- und Andersgläubige tagtäglich mit der ewigen Verdammnis zu bedrohen? Nach der verqueren Logik des Herrn Mosebach können Religionen davon eigentlich nur profitieren.“
Klaus Schneider, Zwingenberg

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29 Kommentare zu “Religiös begründeter Antihumanismus

  1. Halt mal wieder ein „reaktionärer Querschläger“ der schlicht einen neuen Gummiparagraphen fordert.

    Das deutsche Recht orientiert sich an Tatbeständen, eben soweit diese überprüfbar sind. Den Versuch die „Lästerung“ von etwas Imagiärem sanktionieren zu wollen darf getrost als nicht Rechtsstaatlich angesehen werden.

    Die Vorstellung einer deviant strukturierten Persönlichkeit, welche die Abkehr vom Willkürverbot gleich, ganz praktisch für jede nicht demokratische Legitimation, mitbringt.

    Der § 166 STGB ist schlicht abzuschaffen.

    MfG Karl Müller

  2. Seit dem Aufkommen islamistischer Vorstellungen in der moslemischen Welt gibt es in den westlichen Kirchen Trittbrettfahrer , die versuchen , christlich-fundamentale Ideen durch die Hintertür ( wieder ) salonfähig zu machen.

    Das klammheimliche Einverständnis mit menschenverachtenden Bedrohungen ist nicht hinnehmbar und niederträchtig und paßt damit recht gut in einen Zeitgeist , in dem sich immer mehr Leute darin gefallen , Anderen in den Rücken zu fallen.

    Mosebach hat weder den säkularen Staat noch die Meinungsfreiheit verstanden.

    „Blasphemie“ darf in deren Rahmen sowohl betrieben als auch kritisiert werden , einen speziellen Schutz für Religionen gibt es hingegen nicht , völlig unabhängig davon , wieviele Menschen sich eventuell gekränkt fühlen könnten , Demokratie bedeutet keineswegs das automatische Recht der Mehrheit , weder im religiösen noch in sonst einem Bereich.

    Der eigentliche Skandal im Zusammenhang mit den dänischen Karikaturen war die Nicht-Verteidigung der Pressefreiheit durch die etablierten demokratischen Parteien.
    Das hatte die Absurdität zur Folge , daß ausgerechnet die rechtspopulistische dänische Volkspartei es war , die seinerzeit die Meinungsfreiheit verteidigte, ob aus demokratischen oder aus anti-islamischen Motiven , steht auf einem anderen Blatt.

  3. Ich bin empört! Nicht über Herrn Mosebachs lächerliche Gedanken,die strafe ich ab durch Mißachtung. Nein, ich bin empört, dass eine Redaktion der Frankfurter Rundschau es ihrer Leserschaft zumutet, diesen Ungeist-Text über ganze zwei Seiten ertragen zu müssen.Vielleicht aber habe ich noch nicht mitbekommen, dass die katholische Kirche Miteigentümerin Ihres Verlagshauses geworden ist.Sollte ich noch einmal etwas Derentartiges von dieser Zeitung vorgesetzt bekommen, kündige ich mein über 40 Jahre dauerndes Abonnement.

  4. „Gerade die Unverlierbarkeit der Würde – ihr character indelebilis – ist christliches Eigengut.“

    Gerade die Unverfrorenheit dieser katholischen Anmaßung – und ihr character debilis – ist Mosebachs Eigengut, in dem andere wohl finden, was sie selbst entbehren, vom humoristischen Geschichtsbewusstsein bis hin zur intellektuellen Brillanz.

    Wenn Wikipedia und Duden noch Recht haben, bei denen ist ein Essay noch anspruchsvoll und geistreich, dann ist Mosebachs Machwerk kein Essay, dafür ist es zu dämlich.
    Ich bedaure die Länge meiner Antwort direkt an diesem „Essay“ – es ist sie nicht wert.

  5. Was ist Blasphemie?

    Sehr geehrter Herr Mosebach,

    als Kind wurde ich katholisch erzogen – indoktriniert.
    Da habe ich lernen müssen, dass Jahwe, der ein äußerst gewalttätiger und Zornbebender Gott war, sich vor etwa 2000 Jahren eines Besseren besonnen hat und plötzlich die Nächstenliebe für sich entdeckt hat. Dazu hat er eine Metamorphose durchgemacht und wurde Vater, Sohn und Hl. Geist in Personalunion. Er wurde eine multiple Persönlichkeit.
    Als solcher hat er ein Verhältnis mit einer verheirateten Frau angefangen und diese per Telepathie geschwängert! Und sich selbst gezeugt. Er war sein eigener Vater(sic)!
    Nachdem er dann erwachsen war, konnte er übers Wasser laufen, Wasser in Wein verwandeln, Tote erwecken und noch viele andere Wunder bewirken. Nach seiner grausamen Hinrichtung, die er selbst gewollt hat, ist er drei Tage später von den Toten auferstanden und 40 Tage später leibhaftig in den Himmel auf gefahren, seine Mutter ist ihm dann irgendwann gefolgt. Das hat man aber erst 1950 verbindlich festgestellt.
    Wenn ich hier auf Erden intensiv an ihn denke und zu ihm bete, kann er meine Gedanken lesen und mein Schicksal beeinflussen.
    Wenn ich an dieser Geschichte aber meine Zweifel habe, ist es wieder vorbei mit der Nächstenliebe, dann werde ich nach meinem Tode auf das grausamste bestraft.
    Herr Mosebach, es ist mir unbegreiflich, wie gebildete Menschen mit akademischer Ausbildung das als ultimative Wahrheit nehmen können.
    Mache ich mich jetzt der Blasphemie schuldig???

  6. Zit:
    „Das Grundgesetz ist seiner Präambel nach „im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott und den Menschen“ formuliert worden – die Frage, an welchen Gott die Väter und Mütter dieses Verfassungswerks gedacht haben mögen, ist ebenfalls leicht zu beantworten: Es war der Gott des Christentums, an einen anderen dürfte man Ende der 1940er Jahre schwerlich gedacht haben.“
    (18. Juni 2012 „Vom Wert des Verbietens“ Von Martin Mosebach)

    Nein, Herr Mosebach, diese Frage ist nicht „leicht zu beantworten“. Es steht nur da: „der Verantwortung vor Gott…“ und nicht „vor dem christlichen Gott …“.
    Gerade am Ende der 40’er Jahre dürfte so mancher an einen anderen Gott gedacht haben.

  7. Ich bin selber Atheist. Ich würde mich natürlich dagegen wehren, wenn eine vernünftige Auseinandersetzung mit religiösen Themen nur deshalb unterbunden werden sollte, weil sich Gläubige dadurch verletzt fühlen könnten. Als Beispiel einer solchen vernünftigen Auseinandersetzung seien jetzt einmal die Bücher des in meinen Augen ganz großartigen Aufklärers Richard Dawkins genannt.

    Auf der anderen Seite gibt es natürlich, da stimme ich Mosebach völlig zu, eine ganze Reihe von Stümpern gerade auch in der Kunst, die reichlich Gedankenleeres produzieren, und um zu verhindern, überhaupt nicht wahrgenommen zu werden, das dann mit Tabubrüchen garnieren (im Fall der religiösen Inhalte, sofern es sich ums Christentum handelt, kann man durchaus sagen: vermeintliche Tabubrüche… auch da hat Mosebach ja ganz recht). Natürlich wird aber regelmäßig eine andere Begründung geliefert, warum der Tabubruch sein muß: Man will den Betrachter des „Werks“ zum Nachdenken anregen! Und scheinbar meint man, der Holzhammer sei die wirksamste Möglichkeit, das zu erreichen. In Wahrheit, und auch da hat Mosebach in meinen Augen völlig Recht, ist der Holzhammer das Werkzeug des Stümpers, in der Kunst wie in der Medizin, der Stümper MUSS es ja benutzen, weil er keine anderen Instrumente beherrscht…

    Und das „Anregen zum Nachdenken“ ist ja eine Sache, die nicht mehr nur als allgemein nützlich empfunden wird, was natürlich auch angemessen ist, sondern es gibt mittlerweile die verbreitete vollautomatische Schockstarre der Ehrfurcht gegenüber jenen, die von sich solche Absicht behaupten… also leider auch gegenüber Stümpern, die das für sich ausnützen, um ihr Stümpertum zu tarnen.

    Mein persönlicher Ansatz zur Bekämpfung von Stümpertum in der Kunst, welches sich durch die Verwendung von Holzhammern ausweist, wäre allerdings nicht die Forderung nach Verbot, sondern ist eine Haltung der Konsumverweigerung. Mosebach als weithin gelesener Autor hätte noch andere Möglichkeiten: z.B. die Aufdeckung und damit Bewußtmachung der Inhaltsleere von Teilen der sog. Kunst, d.h. eine Aufdeckung der verbreiteten Scharlatanerie derart, daß es den Menschen peinlich wird, die dazugehörigen Machwerke zu konsumieren… statt daß sie stolz darauf sind… weil jeder „irgendwie“ stolz darauf ist, a) etwas ausgehalten zu haben, das Qual bereitet, und zwar b) zum heiligen Zwecke des ZumNachdenkenAngeregtWordenSeins (unabhängig davon, wie intensiv tatsächliches Nachdenken dann stattfand und ob überhaupt…)… es hat ja eine verbreitete Konditionierung stattgefunden, und als Resultat wird nicht nur die Holzhammermethode überhöht (da Nachdenken ja so überaus wertvoll ist, ist die Methode, es einzufordern, umso wertvoller, je drastischer sie ist, meint man), sondern auch das sich Aussetzen dieser Methode (je drastischer die künstlerische Methode, der man sich aussetzt, desto größer muß ja die Bereitschaft des Konsumenten sein, daraufhin auch wirklich mal nachzudenken, meint man… allein der Konsum adelt also schon auch irgendwie statt zu entadeln, leider).

    Mosebach alleine wird da nicht viel ausrichten können, aber manchmal bringen erste vereinzelte Steine auch etwas Größeres ins Rollen. Die absehbaren Widerstände, die lautstarken Vorwürfe des Spießertums, der Rückständigkeit usw. werden er und andere allerdings aushalten müssen.

    Verbote sind der einfachste Weg, sich aus einer Verpflichtung zu stehlen, die alle haben sollten, die im öffentlichen Raum für mehr als nur den bloßen Zeitvertreib der Menschen wirken… die also auch Mosebach hat.

    Die hier zu lesenden Reaktionen auf Mosebach bieten allerdings auch sehr viel Erheiterndes. Exemplarisch sei nur genannt: Ein Leser, der dem Verlag mit Kündigung droht, weil in 40 Jahren jetzt ein mißliebiger Artikel zu lesen ist, den der Leser gern unterdrückt sehen möchte… weshalb? Na im Namen der Meinungsfreiheit natürlich!!! 😀

  8. Auch wenn Deutschland bislang vom aggressiven Fundamentalismus der Evangelikalen („Pfingstkirchen“) verschont geblieben ist: das Erbe der Aufklärung wird auch hierzulande immer öfter in Frage gestellt. Während die evangelischen Landeskirchen sich in esoterisch-sozialarbeiterischer Wohlfühlreligion üben, blasen Katholiken zum Angriff auf den säkularen Staat. Dabei kommen ihnen zwei Dinge zugute.

    Da ist einerseits der frühere Leiter der Glaubenskongregation (ehemals: Inquisition) Joseph Ratzinger, ein beinharter, ultrakonservativer Dogmatiker, der zum Papst erkoren wurde. Erinnert sei an den Kniefall des Deutschen Bundestages vor diesem Christen-Fundi, erinnert sei an die Steuergeschenke an die christlichen Kirchen, erinnert sei an die staatlich organisierte Indoktrinierung von Kindern durch schulischen Religionsunterricht. Aktuelle mediale Transmissionsriemen dieses Glaubensverständnisses samt weiteren Zugriffsmöglichkeiten auf den Staat sind in Deutschland u.a. Leute wie Matussek oder eben Mosebach.

    Auf der anderen Seite steht die theokratisch-totalitäre Herrschaftsideologie des Islam, die auf jedem nur erdenklichen Weg (vom beharrlichen Bohren dicker Bretter über Salamitaktik bis zum Terror) beharrlich auf Verstärkung ihres Einflusses – bis hin zur Weltherrschaft – hinarbeitet.

    Am Beispiel Mosebach kann man zweierlei gut erkennen, nämlich dass

    a) auch eine (angeblich) „gezähmte“ Religion weiterhin virulent ist und alte Machtverhältnisse wiederherstellen möchte und
    b) die Beschwichtigungsversuche völlig untauglich sind, die den Bundesbürgern einen sog. „Euro-Islam“ schönreden wollen.

    Dieses Zusammenspiel christlicher und moslemischer Fundamentalisten spielt sich natürlich auch im Weltmaßstab ab. Der UN-Menschenrechtsrat [1] verabschiedete auf Betreiben der OIC [2] eine Resolution, nach der Religionskritik mit Rassismus gleichgestellt und die „Diffamierung von Religion“ verurteilt werden soll. Künftig müsse der Menschenrechtsrat also auch über den „Missbrauch der Meinungsfreiheit“ berichten, wenn „rassistische oder religiöse Diskriminierung“ im Spiel sei. Am Zustandekommen des Beschlusses hatte auch die von Erzbischof Silvano Tomasi (päpstlicher Beobachter beim UN-Menschenrechtsrat) vorgetragene Forderung Anteil, antireligiösen Fanatismus und ungerechtfertigte Diffamierung von Religionen zu untersagen. [3]

    Neben über 120 NGOs protestierte auch der Welt-Zeitungsverleger-Verband dagegen: der Rat müsste sich nicht auf den „Missbrauch“, sondern im Gegenteil auf die „rapide wachsende Einschränkung“ der Meinungsfreiheit weltweit konzentrieren!

    Der Beschluss wurde gleich bei den Zusammenkünften des UN-Menschenrechtsrates umgesetzt: Sprechern wird künftig das Wort verboten, wenn sie „religiöse Gefühle verletzen“. Als der britische Historiker David Littman in einer Sitzung am 16. Juni die Steinigung von Frauen und die Verheiratung neunjähriger Mädchen in Ländern verurteilte, wo die Sharia angewendet werde, wurde er zunächst von OIC-Delegierten durch ständige Wortmeldungen zur Geschäftsordnung daran gehindert, seine Erklärung zu verlesen. Anschließend verbot der rumänische Präsident des Rats, Doru Romulus Costea, künftig jegliches Urteil über eine Religion, ein religiöses Gesetz oder ein religiöses Dokument.

    Zur Erinnerung: Aufgabe des UN-Menschenrechtsrates ist der Schutz von Menschen vor Verletzungen ihrer Menschenrechte. Menschenrechte sind Individualrechte, die jedem Menschen zustehen. Auf die Menschenrechte können sich daher nur Individuen berufen und nicht gesellschaftliche Gruppierungen. [4]

    Wenn sich also ein gewisser „Gott“ in seinen Menschenrechten verletzt und beleidigt fühlen sollte, mag er sich unter Angabe einer ladungsfähigen Anschrift beim nächsten zuständigen Gericht melden, um sich gegen eine vermeintliche „Lästerung“ zur Wehr zu setzen.

    Zwei Schlussfolgerungen sind zu ziehen:

    1. Nicht die Religion muss vor Anwürfen Einzelner geschützt werden, sondern – ganz im Gegenteil – der Einzelne vor Eingriffen und Zugriffen der Religion.

    2. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung gilt: Nicht die Religion muss vor dem Zugriff des Staates geschützt werden, sondern der Staat muss vor dem Zugriff der Religion geschützt werden! Dies gilt heutzutage umso stärker, wo der Staat von zwei (oder mehr) religiösen Seiten gleichzeitig in die Zange genommen wird.

    [1] als ersten Einstieg siehe: Wikipedia

    [2] Die OIC (Organisation der Islamischen Konferenz, auch: Organization of Islamic Cooperation oder Organization of Islamic Countries) ist eine Vereinigung von 57 Staaten, „in denen der Islam Staatsreligion, Religion der Bevölkerungsmehrheit oder Religion einer großen Minderheit ist“ (Wikipedia). Sie erhebt den Anspruch, die islamische Welt zu repräsentieren. Grundlage ihrer Arbeit im Menschenrechtsrat ist die sog. „Kairoer Erklärung der Menschenrechte“. Diese ordnet die Menschenrechte der Scharia unter.

    [3] siehe auch:
    UN-Menschenrechtsrat: Mittelalterliche Diskussion (Humanistischer Pressedienst hpd.de)
    Die Neue Inquisition Gastkommentar von Pascal Bruckner (diepresse.com)
    Debatte über Uno-Gremium Religionsfreiheit vor Menschenrecht? (spiegel.de)

    [4] Nach drei Jahren mühsamer Arbeit, weltweiten Protesten und dem Wechsel einiger Mitglieder des UN-Menschenrechtsrates konnte obiger Beschluss 2011 endlich gekippt werden.

  9. Mosebach hat sicher recht, wenn er die Entscheidung, was Blasphemie im Einzelnen ist und wie sie geahndet wird, dem Staat und seinen Gerichten überlässt.

    Solche durchsichtigen „Tabubrüche“, wie sie hier genannt wurden, sind jedoch kein Grund, die Verbote zu verschärfen. Es scheint doch auf beiden Seiten doch wohl nur der ebenfalls durchsichtige Kampf um Aufmerksamkeit zu sein.

  10. @Max Wedell
    „Ein Leser, der dem Verlag mit Kündigung droht, weil in 40 Jahren jetzt ein mißliebiger Artikel zu lesen ist, den der Leser gern unterdrückt sehen möchte… weshalb? Na im Namen der Meinungsfreiheit natürlich!!!“

    Nicht im Namen der Meinungsfreiheit, sondern im Namen der Qualität. Mosebachs Kernthese ist doch nicht, dass es schlechte Kunst gäbe, sondern dass diese in seinen Augen schlechte Kunst vom Staat bestraft gehört. Sein Wunsch geht also noch ein Stück weiter, als die (nicht seine Vokabel, aber seine Botschaft) entartete Kunst zu verbrennen, er möchte die Künstler dafür bestrafen und formuliert eine Freude, die schon nicht mehr klammheimlich ist, daran, dass andere seine diesbezüglichen Phantasien sogar noch übertreffen und versuchen, die seiner Meinung nach schlechten Künstler zu ermorden. Abgesehen davon, dass diese „Meinung“ nicht mehr so ganz verfassungskonform ist, ist sie auch derart dämlich begründet, dass ein Nichtdrucken dieses Blödsinns im redaktionellen Text nicht wirklich eine Einschränkung der Meinungsvielfalt darstellte, sondern schlicht der Ausdruck ganz einfacher Qualitätsanforderungen wäre.

    @Bronski:
    „Daher sei an dieser Stelle erwähnt, dass der Mosebach-Beitrag Auftakt zu einer lockeren Folge von Feuilleton-Texten ist, die Mosebach antworten werden.“

    Frage an den Journalisten: Ist es tatsächlich so, dass es auf christlicher Seite nur derart dumpfbackige Straf- und Gewaltphantasien gibt, die vielleicht einen Grund geben, über die intellektuelle und psychische Verfassung des Autors zu sinnieren, aber kaum Grundlage für eine ernsthafte Diskussion sein können? Wenn das die intellektuelle Spitze der „Rückkehr des Religiösen“ sein sollte, wäre es dann nicht sinnvoller, sich einfach auf einen Nachruf zu beschränken?

  11. @ Frank Wohlgemuth

    Es ist gewiss nicht so, dass es „auf christlicher Seite“ nur derartige Ansichten gibt. Die FR berichtete z.B. gerade über einen Vorstoß von Kirchenleuten, der darauf zielt, dass das Abendmahl auch Geschiedenen zuteil werden möge, und der den Freiburger Erzbischof Zollitsch in Bedrängnis bringt. Aber es gibt anscheinend auch solche Ansichten. Wobei zu fragen wäre, ob Martin Mosebach für die Kirche spricht oder ob er ein rein künstlerisches Ziel verfolgt. Eine Mitgliedschaft im Opus Dei möchte ich ihm nicht unterstellen.

    Der Essay gibt Anlass, über christlichen Fundamentalismus zu sprechen. Blog-User schnippsel hat in seinem Kommentar oben die Verbindung zum Fundamentalismus der Muslime hergestellt, die angeblich nach der Weltherrschaft streben. Das ist in islamophoben Kreisen ein belíebter Topos, der eine Gegen-Radikalisierung der Christen begründet, wie sie Martin Mosebach zu vertreten scheint. Wobei die Sache mit der „Weltherrschaft“ gewisse Assoziationen auslöst – nicht wahr, schnippsel?

    Da schließt sich der Kreis, und da haben wir auch die Rückkehr des Religiösen – ganz im Sinne von Huntingtons „Clash of Civilizations“ – nicht als individuelle Option im Streben des Einzelnen, seinem Leben mit Gottes Hilfe Sinn und Rückhalt zu geben, sondern als globale Machtfrage.

  12. schnippsel,

    Sie haben ja in vielem Recht, aber in Ihrer Annahme, was auf der Agenda Mosebachs (oder Matusseks) steht, liegen Sie in meinen Augen völlig falsch.

    Ich habe Mosebach jedenfalls so verstanden, daß es ihm um eine Regulierung von Schmähung und Verhöhnung von Religionen geht. Es ist aber doch keine Schmähung und Verhöhnung, wenn man sich auf dem Boden der Vernunft und sachlich mit den Inhalten von Religionen auseinandersetzt, jedenfalls sofern sie für die Gesellschaft relevant sind. Es ist auch keine Schmähung und Verhöhnung, nüchtern und sachlich ein persönliches Urteil über eine Religion abzugeben. Es ist keine Schmähung und Verhöhnung von Religionen, für eine Trennung von Kirche und Staat einzutreten. Ich bin fest davon überzeugt, daß Mosebach das genauso sieht. Wenn Mosebach erläutert, daß bestimmte Eigenheiten unseres Staates sich geschichtlich aus bestimmten Eigenheiten christlicher Religion ableiten lassen, tut er das m.E. nicht, um auf eine künftige Verschmelzung von Staat und Religion hinzuarbeiten, wie ihm das unterstellt wird, sondern er möchte aufzeigen, daß, wenn nicht aus anderen Gründen, der Schutz der Religion vor Schmähung und Verhöhnung durch den Staat aus einem gewissen Gefühl der, ja sagen wir ruhig Dankbarkeit heraus jedenfalls stattfinden könnte. So verstehe ich Ihn jedenfalls.

    Sie haben in Ihrem Beitrag ja eine sehr religionskritische Haltung, aber glauben Sie wirklich, Mosebach wollte mit seiner Initiative dahin kommen, daß Beiträge wie Ihrer künftig verboten werden? Wo sehen Sie den Ansatzpunkt, in Ihrem Beitrag eine Schmähung und Verhöhnung zu sehen? Ich jedenfalls sehe keinen.

    Schmähung und Verhöhnung hingegen aber ist es, ein Kreuz in einen Becher mit Urin zu tunken, es zu fotografieren, das „Piss Christ“ zu nennen, und als angebliches Kunstwerk auszustellen… um nur einmal ein Beispiel der gängigen Schmähung und Verhöhnung von vielen zu nennen. Ohne einen solchen Quark kann die Menschheit gut leben, ist meine feste Meinung.

    Weswegen ich Mosebach aber in seiner Forderung nicht beipflichten kann: Das Problem ist, daß die Grenze zwischen Verhöhnung und Nicht-Verhöhnung praktisch nur schwer zu ziehen ist. Selbst der Autor von „Piss Christ“ wird ja nicht sagen, ja ich bin bloß ein einfallsloser Provokateur, sondern er wird mit dem bekannten Argument kommen: Ich will damit die Menschen zum Nachdenken anregen. Und wenn dann selbst nach schärfstem Nachdenken kein Fünkchen überspringen will, was die Verbindung von Urin und Christus angeht, ist halt der zum Nachdenken Angeregte intellektuell unterbelichtet, da kann der Künstler doch nichts dafür… usw.usf.

    Hier hilft m.E. nur die mühevolle Arbeit, daß man jedesmal, wenn der Kaiser nackt ist, das auch sagt… und nicht, bestimmte Formen der Nacktheit zu verbieten.

    @ Frank Wohlgemuth,

    wenn jemand, der 40 Jahre die FR liest und ansonsten scheinbar nichts zu beanstanden hat, deshalb kündigt, weil zwei Artikel als völlig qualitätslos befunden wurden, erscheint mir das immernoch empfindlich an der Grenze zum Absurden.

    Von einer Freude kann ich bei Mosebach nichts erkennen, er berichtet von einer bei ihm persönlich ausbleibenden Empörung. Dazu kann ich nur soviel sagen: Das Werk „Piss Christ“ wurde von Unbekannten zerstört. Ich will nicht verhehlen, dass ich, ein Atheist, unfähig bin, mich darüber zu empören (und hier ist sogar Freude im Spiel!). Im übrigen bin ich fest davon überzeugt, daß die Zerstörung selber auch als ein Kunstwerk aufgefasst werden kann… das die Menschen zum Nachdenken anregen soll!

  13. @ Bronski

    Ich weiss wirklich nicht, was Sie mit „gewissen Assoziationen“ andeuten wollen, zumal garniert mit einem eigentümlichen „nicht wahr, schnippsel?“.

    Der Islam (deutsch: „Unterwerfung“) drückt allein durch seinen Namen deutlich aus, was bei ihm Programm ist. Es würde genügen, wenn manch einer
    a) einfach einmal die Nase in einige grundlegende Texte dieser sog. Religion stecken würde (also Koran und Sunna)
    b) sich die Auslegung dieser grundlegenden Texte durch führende Autoritäten des Islams anschauen würde (Fiqh, Scharia, Fatwas usw.) und
    c) sich anschauen würde, was in den Ländern des Real Existierenden Islam (REI) so vor sich geht.

    Aus meiner Zeit als gequälter Jesuitenzögling kenne ich zwar auch noch die Parole der jährlichen Sternsingeraktion „Alle Kinder dieser Erden sollen Gotteskinder werden!“, aber das ist doch nichts im Vergleich zu dem, was unsereinem vom REI vorexerziert wird. Letzterem geht es, in seiner fortgeschrittensten Form, darum, Kritik durch physische Beseitigung des Kritikers aus der Welt zu schaffen. In milderen Fällen, insbesondere dann, wenn die äußeren Umstände für die Verbreitung des Islam per Feuer und Schwert und Steinigung nicht so günstig sind, wird auf die Mittel der Demographie, auf die Übernahme oder Aushöhlung von Institutionen, auf schönfärberische Propaganda gesetzt.

    Man muss nur genügend Dumme (oder vielleicht besser: Arg- und Ahnungslose) finden, die als Türöffner für die Verbreitung des Islam fungieren. Da nennen sich Brutstätten für islamische Terroristen im Raum Ulm/Neu-Ulm „Multikulturhaus (MKH)“ oder „Islamisches Informationszentrum (IIZ)“, in Harburg trifft man sich bei der „Gemeinschaft des Olivenbaumzweiges e.V.“, der Treffpunkt der Grauen Wölfe in Wiesbaden-Biebrich nennt sich unverfänglich „Türkischer Jugend- und Kulturbund“, und gegen einen Verein für „interkulturellen Dialog“ wird vermutlich niemand etwas einwenden wollen. Komisch nur, dass dort (fast?) ausschließlich streng verschleierte Frauen und bärtige Männer in langen Überhängen und Hadsch-Kapp verkehren.

    Mir ist nicht bekannt, dass fundamentalistische Evangelikale, so aggressiv sie manchmal auch auftreten mögen, in islamischen Ländern Menschen umgebracht hätten – anders herum ist mir dies jedoch in eher christlich geprägten Ländern schon öfter zu Ohren gekommen. Ich erinnere an die moslemischen Abu-Sayaf-Rebellen auf den Philippinen, Boko Haram in Nigeria, die Dschandschawid („Berittene Teufel“) im Sudan und viele andere islamische Hasskrieger überall auf der Welt. Ich erinnere an die Täter in den Niederlanden, Dänemark, Deutschland, Spanien, Großbritannien, die von einzelnen Morden bis zu großen Attentaten jede nur denkbare Scheusslichkeit begangen haben. Und ich denke an die abgeschlachteten Familienmitglieder moslemischer Clans, weil sie „wie Deutsche leben wollten“.

    Ich jedenfalls kenne keine andere „Religion“, die derart brutal ihren Herrschaftsanspruch durchzusetzen gewillt ist und es auch tut – und zwar überall auf der Welt. In diesem Sinne, Bronski, nehme ich Ihren diffamatorischen Kampfbegriff „islamophob“ fast als Kompliment (in dem Sinne, wie das ehedem stigmatisierende „schwul“ inzwischen ja zur positiven Selbstidentifikation verwendet wird).

    Soweit ich weiss, missioniert das Judentum nicht, sondern sieht sich eher als einen kleinen mehr oder weniger geschlossenen Zirkel, nämlich als das „auserwählte Volk Gottes“. Die Zugehörigkeit zum Judentum (zum jüdischen Volk) wird, als „ius sanguinis“, matrilinear vererbt. Mir ist aus der Geschichte jedenfalls keine Periode bekannt, in der Juden – aus religiös-expansivem Antrieb – andere Länder überfallen hätten, um diese zu unterjochen, als Sklaven zu halten, zur Annahme des Judentums zu zwingen und widrigenfalls zu töten.

    Ebenso wenig habe ich davon gehört oder gelesen, dass Buddhisten, Hinduisten, Jainisten, Bahai, Zoroastrier, Animisten, Shintoisten oder welche andere Religion auch immer aus göttlich befohlenen religiösen Gründen andere Länder überfallen, erobert und unterjocht und die dortigen Bewohner zur Übernahme ihres Glaubens gezwungen hätten.

  14. In seinem Essay stellt M. Mosebach die These in den Raum, dass ein Verbieten von Blasphemie beim Künstler kreative Kräfte freisetzen würde. Als gläubiger Katholik bin ich froh, dass wir “Gott sei Dank” von einem Blasphemieverbot in unserer westlichen Gesellschaft weit entfernt sind. Was wären denn solche köstlichen literarischen Werke eines J. Saramago oder M. Houellebecq oder die Filme von L. Bunuel ohne deren provozierenden blasphemischen Elemente, die wie das Salz in der Suppe die Werke vervollständigen? Was ein Blasphemiebann in Kunst und Literatur anrichten kann, sieht man doch in der gesamten islamischen Welt, die ganz armselig ist, was kreative Schaffenskraft in Literatur, Kunst, Theater und Film anbelangt, von der Wissenschaft ganz zu schweigen.

  15. @ Max Wedell

    Das Blasphemiethema ist dem Mobbingthema nicht unähnlich. Bei Mobbing bestimmen die GemobbtInnen, ob sie sich gemobbt fühlen. Und vielleicht fühlt sich Frau Knüller-Blusenkneif durch Ihre morgendliche Bemerkung gemobbt, wenn Sie im Großraumbüro über ihren potthässlichen Schal sagen: „Sie haben ja wieder einen von ihren superstylischen Schals umgeschwungen, Frau Kollegin!“ und dabei leicht das Gesicht verziehen. Hier gäbe es immerhin einen direkten Zusammenhang zwischen den Betroffenen.

    In einem anderen Fall laufen Sie mit einem Kumpel an einem Motorrad vorbei und sagen laut: „Mannomann, sieht diese Honkayasuki grömpfig aus!“ Der Besitzer des Gefährts versteht überhaupt nicht, was gemeint ist, fühlt sich aber beleidigt – schließlich findet er sein Gefährt aufgrund diverser Anbauten „absolut schnüffig“. (Also in etwa so wie der gemeine Moslem mit den Begriffen Religions- und Ideologiekritik nix anzufangen weiss und Sie nicht mit „Gott“.)

    Der Kerl würde Ihnen am liebsten eine auf die Fresse hauen, statt dessen überlegt er, ob er Sie anzeigen könnte. Da Sie ihn nicht persönlich beleidigt haben (er fühlt sich ja nur beleidigt), freut er sich über einen unlängst wiederentdeckten Paragraphen wegen „Verunglimpfung, Verächtlichmachung oder Beleidigung eines Gegenstands oder einer Marke“. Auf Druck mächtiger Lobbyverbände soll dieser Paragraph nicht nur häufiger und strenger angewendet werden, sondern es wird auch auf seine Verschärfung hingearbeitet.

    Und schwupp haben Sie eine Anzeige wegen Verächtlichmachung seines Feuerstuhls, hilfsweise wegen Beleidigung der Marke „Honkayasuki“ am Hals. Der Verband der Motorradimporteure schließt sich der Klage an und der japanische Botschafter schickt eine scharfe Protestnote! (siehe auch unten unter [3])

    Mit so einem Scheiss soll sich also ein ordentliches Gericht beschäftigen! Und der sich beleidigt Fühlende wird, da bin ich mir fast sicher, durch alle Instanzen gehen – bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte!

    Ein weiteres schönes Beispiel, wie auf deutschem Boden Fundamentalisten beider Seiten ihre religiöse Sonderbehandlung durchfechten, findet sich unter u.a. Link [1]. Die Pius-Brüder wollen eine Theateraufführung am Hamburger Thalia-Theater verhindern und stellen Strafantrag nach §166 StGB [2]. Dabei weisen sie darauf hin, dass §166 StGB schon in einem „geringfügigeren Fall“ angewendet wurde und zu einer Verurteilung geführt hatte. 2006 hatte ein 61-jähriger Frührentner aus dem Münsterland Klopapier mit den Worten „Koran, der heilige Koran“ bestempelt und dann an mehrere Fernsehsender sowie an 22 Moscheen und islamische Kulturvereine versandt. Dafür wurde er zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. [3] („Der Mann steht mittlerweile unter Personenschutz durch die Polizei Coesfeld, da er seit Wochen massiv bedroht wird.“)

    Wundern Sie sich also nicht, wenn vielleicht auch meine Beiträge in diesem Thread demnächst hier verschwunden sind. Irgendjemand, der sich beschimpft oder beleidigt fühlt, findet sich bei Bedarf immer.

    [1] http://pius.info/streitende-kirche/956-moderne-gottlosigkeit/6283-klopapier-mit-koran-aufschrift

    [2] § 166 StGB
    Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

    (1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

    [3] http://www.merkur-online.de/nachrichten/welt/klopapier-koran-bestempelt-231031.html
    oder auch: Klopapier bedruckt: Prozess gegen Koran-Scherzbold Focus, 22.02.2006

    Dazu passt auch sehr schön eine Meldung der „Welt“ vom 19.04.2011: Fabrik verarbeitet Koran-Ausgaben zu Klopapier
    Drei Afghanen sind festgenommen worden, weil sie aus Koran-Exemplaren Toilettenpapier herstellten. Ihre Papierfabrik wurde von aufgebrachten Moslems zerstört.

  16. Mann, mann, da tun sich wieder dermaßen alte Abgründe auf. Religion ist Scheiße, weil sie verblödet, weil sie immer dem Dogma folgt: Ihr sollt glauben, und nicht wissen. Erkenntnis im wissenschaftlich-philosophischen Sinne kennt keinen Glauben, weil Glauben nie das Wissen ersetzen kann. Und die angebliche „Erkenntnis“ ist die desjenigen, der gerade eine halbe Flasche Schnaps getrunken hat, und nun „Heureka“ ruft. Wissen ist eben gefährlich, weil Wissen unter Umständen zum Nachdenken und Nachfragen anregt. Nicht Gläubige werden auf Scheiterhaufen verbrannt, sondern Zweifelnde, Hinterfragende, Kritiker der Zustände – weil sie alle den Zweifel in eigener Brust bzw. Seele nähren.

    Das Ganze scheint mir wieder mal eine Riesen-Ablenkung zu sein, vor der eigentlichen heutigen Religion, dem Neoliberalismus. An die Kathedralen der Neuzeit, mit ihren Bankentürmen, die die Meisterbauwerke der Gotik um mehr als das Doppelte überragen, haben wir uns ja gewöhnt. Was wird darin angebetet: Der Alt-Testamentarische Gott Mammon, neudeutsch auch „Märkte“ genannt. Und jeder, der bei diesem uralten Tanz um das Goldene Kalb nicht mitmachen will, und das ganze System dieser Gewinn-Maximierung, welche über Millionen von Leichen geht, kritisiert, macht sich der Blasphemie schuldig. Natürlich mischen alle Religionen hier kräftig mit, weil sie an der Aufrechterhaltung dieses Systems verdienen, und ihren Laden damit am Laufen halten. Auch die Merkelsche These, oder besser, das Dogma von der „marktkonformen Demokratie“ hat ja etwas Religiöses, und sollte gefälligst nicht angezweifelt werden.

    Heilig schauen, und unheilig handeln, ist für mich eine Tradition, welche ich von Kindheit an kenne. Leider hat sich, was systemimmanent ist, die Gläubigkeit innerhalb aller Religionen, vielleicht mit Ausnahme des Buddhismus, seit Jahrtausenden immer mit der Macht und der Herrschaft unzertrennbar verzahnt, und schafft es weiterhin, zu bestimmen, was sich für mich auch in diesem FR-Essay abbildet. Und wenn ich mir so die Gesichter der herrschenden Politiker anschaue, welche genau das tun, nämlich heilig schauen, aber unheilig handeln, kommt mir leicht…., ach nee, lassen wir das.

    Klug daher reden, aber Scheiße transportieren. Gilt immer noch und überall wieder, und ist nicht auszurotten.

  17. Als wären Kunst oder Religion relevant!
    Man kann ganz gut ohne beide auskommen, zum täglichen Miteinander genügt die Vernunft.
    Man beschäftigt sich gerne mit abweichenden Meinungen und läßt sie zuweilen sogar sein Leben verändern. Aber so wichtig, wie sich selbst nehmen, so wichtig sind sie nicht.

    Was Kunst ist, entscheide ich selber, was Wahrheit ist, auch. Das eine im Dialog mit den Künstlern, das andere im Dialog mit meinem Gott.
    Den Meinungsstreit dazwischen sehe ich gelassen, er ist weder Kunst noch Wahrheit.

  18. Der Spott blasphemischer Atheisten soll und kann Gott nicht treffen, denn den gibt es für sie ja gar nicht. Er soll die Gläubigen kränken, vorzüglich die Christen. Atheistische Bemühungen,die Herkunft der sozialen und der kulturellen Leistungen Europas von ihren christlichen Wurzeln zu trennen und alle Übel Europas im Christentum zu verwurzeln, sind ungerecht. Naturrecht und Menschenrechte sind in ihrem Ursprung biblisch – und haben als fundamentale Elemente sekularisierter Verfassungen nach gelungener Leugnung ihrer Herkunft nur noch die Legitimation positiven Rechts, dass jederzeit geändert werden kann, z.B. zu Ungunsten von Flüchtlingen und unerwünschten Minderheiten. Der antichristliche Spott trifft aber auch die Abertausende von Frauen und Männern, die in z.T. riskanten Unternehmungen, neben Ungläubigen Helfern und in Kooperation mit ihnen potentiell für alle Meschen in Not ihre Gesundheit und ihr Leben nicht selten auf’Spiel setzen. Angesichts des durch Naturwissenschaften und Technik eröffneten Blicks in unendlich weite, struktuierte Sternenräume und Milliarden Jahre ihrer evolutionären Existenz, sollten Atheisten zurückhaltender mit der Behauptung umgehen,das alles sei aus dem Nichts durch nichts entstanden oder schon immer so, sogar schon vor dem Urknall gewesen und bedürfe keines Gottes als Erstursache und „Erhalter“, wie Goethe sagt. Es wäre aufrichtiger zu sagen: Wir wissen es nicht und können es nie wissen.

  19. „Die FR berichtete z.B. gerade über einen Vorstoß von Kirchenleuten, der darauf zielt, dass das Abendmahl auch Geschiedenen zuteil werden möge, und der den Freiburger Erzbischof Zollitsch in Bedrängnis bringt.“ (Bronski)

    Dass die innerkirchliche Argumentation auch auf einem höheren Niveau läuft, interessiert mich als Heiden nicht wirklich. Worauf ich mich bezog, war schon die Diskussion nach oder gegen außen. Ich sehe auch die Antwort auf Moslems, aber das genau in dem Sinn, den ich direkt am „Essay“ bereits angemerkt habe, nämlich im Versuch, den etwas merkwürdigen Anspruch der Moslems, dass allen heilig zu sein hat, was ihnen heilig ist, zu kopieren, wobei bedauert wird, dass die eigenen Vereinsmitglieder hier nicht mitziehen, sodass der religiöse Machtanspruch mit der Androhung der eigenen Gewalt politisch nicht mehr durchgesetzt werden kann.

    Das ist an dieser Stelle eher ein religiöser Schulterschluss gegen die Ungläubigen als der gern zitierte “Clash of Civilizations”. Den kann es übrigens nur geben, wenn religiös Deformierte das Sagen haben, die ihre Deformation als das Maß aller Dinge begreifen, und das gibt es im demokratischen Westen eigentlich nur noch in den USA und auch dort nur noch gelegentlich. (OT: An dieser Stelle sehe ich übrigens eine grundsätzliche Differenz zwischen Christentum und Islam, die eine gewisse „Islamophobie“ berechtigt erscheinen lässt: Es existiert kein christliches Pendant zur Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam – bei den Christen ist es zumindest in Europa nur eine geistig unbedeutende Minderheit, die noch einen derartigen Anspruch formuliert, um etwa eine Forderung nach Bestrafung der Blasphemie zu begründen.)

    Aber spätestens seit der Stellungnahme des UN-Menschenrechtskomitees 2011 sollte eigentlich jeder wissen, dass es sich bei der Blasphemie um ein Menschentrecht handelt. Es ist auch vom Standpunkt der Gleichheit vor dem Gesetz nicht ganz leicht zu einzusehen, warum nur religiöse Menschen ein Recht auf eine besondere Empfindlichkeit besitzen sollten, die etwa die Hundefreunde nicht hätten – Hunde darf man beleidigen und auch über sie lästern, und niemandem käme es in den Sinne, Verbote für Hundelästerung, Briefmarkenbeschimpfung oder für die Verhohnepiepelung Donald Ducks zu fordern. Wohin ein derartiger Schwachsinn führt, ist im Moment in Indien zu beobachten, wo ein Verfahren gegen Sanal Edamaruku anhängig ist, weil er gezeigt hat, dass es sich bei der Flüssigkeit, die von den Füßen eines lokalen Kruzifixes tropft, weder um Blut noch um Fußschweiß, sondern um ganz normales Abwasser aus einer undichten Leitung handelte.

    Es ist zwar psychologisch verständlich, dass die Väter unserer Verfassung, die in dieser Generation noch mit christlichen Prügeln großgezogen wurden, in ihrer eingedroschenen Gottesfurcht diesen Popanz noch in die Präambel des Grundgesetzes hoben, an anderer Stelle wurde sogar die Gottesfurcht als Erziehungsziel in Länderverfassungen aufgenommen – Alice Miller lässt grüßen – daraus aber den Anspruch einer Dankbarkeit gegenüber dem selben Gott ableiten zu wollen, auf den sich kurz vorher noch die Nazis berufen haben (übrigens ohne allzuviel Protest der christlichen Kirchen), ist doch etwas grotesk. Dass auch die Behauptung, die Menschenwürde oder ihre Unantastbarkeit sei „christliches Eigengut“ bestenfalls erheiternd ist, wurde hier auch schon genauso gezeigt, wie die Untauglichkeit der „berühmten Böckenförde-Formel“, diese Rückkehr ins Mittelalter zu begründen. Dass „bestimmte Eigenheiten unseres Staates sich geschichtlich aus bestimmten Eigenheiten christlicher Religion ableiten“ ließen (Max Wedell), erläutert Mosbach also nicht, er lügt es in nicht besonders überzeugender Weise. Diese Überzeugung muss man schon mitbringen, um Mosebachs Ausführungen als Erläuterung zu empfinden, eine Vokabel, die sich in diesem Fall also schon deshalb verbietet, weil sie sich vom Stamm lauter (rein, ungetrübt, aufrichtig) ableitet.

  20. „Naturrecht und Menschenrechte sind in ihrem Ursprung biblisch…“ (Dr. Günther Braun)
    Behaupten kann man viel … ABER: Wer das behauptet, sollte es an einer in ihrer Aussage eindeutigen Bibel (von mir aus, weil es sich offensichtlich um die Aussage eines Christen handelt: an einem in seiner Aussage eindeutigen Neuen Testament)zeigen können. Das wird schon daran scheitern, dass dieses Buch ganz viel ist, nur nicht eindeutig. Es ist so vieldeutig und widersprüchlich, dass sich alles hineininterpretieren lässt, und damit gleichzeitig nichts. Falls Dr. Günther Braun diesen Versuch also wagen sollte: Viel Spaß dabei, ich bin gespannt.

    Mosebach dünkte sich etwas schlauer, indem er sich nicht auf die Bibel bezog, sondern allgemein auf das Christentum, also eine christlich verbindliche Auslegung der Bibel bereits voraussetzte. Aber auch dann müsste er zeigen, dass die in Diskussion befindliche Aussage über die ganze Existenz dieses Vereins wenigstens einigermaßen konstant so ausgelegt und politisch so gelebt wurde, um diese Aussage als vereinsspezifisch vereinnahmen zu können. Ich wünsche auch ihm viel Spaß bei diesem Versuch.

    Als Demonstrationsobjekt für diese Untersuchung wünsche ich mir passend zum Thema die Glaubensfreiheit. 😉

  21. Kurzer Hinweis: In der heutigen FR antwortet der Schriftsteller Ingo Schulze auf den Mosebach-Beitrag:

    Her mit dem Blasphemie-Gesetz!

    Wie ich oben einleitend schon sagte, war der Mosebach-Beitrag Auftakt zu einer lockeren Folge von Feuilleton-Texten.

  22. Ingo Schulzes Antwort ist wahrscheinlich die beste Art, auf Mosebach zu reagieren: Ihn einfach beim Wort zu nehmen und seine unfreiwillige Satire durch eine geringfügige Steigerung zur Kenntlichkeit zu verzerren: Schöner als an der Golgota-Inszenierung, dem Höhepunkt des Jesus’schen Spätwerks, die er nur mit Hilfe einer klar richtenden Blasphemiebehörde überhaupt auf die Bühne bringen konnte, lässt sich Mosebachs Tiefsinn kaum zeigen.

  23. Nun sind beide Artikel zu doppelbödiger Ironie und Sarkasmus geworden, was soll man da noch kommentieren?

    Sie sind gut zu lesen, interessant und kurzweilig, aber ob und wer was meint oder sagt, ist ziemlich unklar.

    Bis jetzt festzuhalten : Wenn die Definition, was Blasphemie sei, nicht-rechtsstaatlichen Entscheidungen überlassen wird, ist sie kein Tatbestand der Beleidigung mehr, sondern eine Waffe im Streit der Überzeugungen.

  24. „Bis jetzt festzuhalten : Wenn die Definition, was Blasphemie sei, nicht-rechtsstaatlichen Entscheidungen überlassen wird, ist sie kein Tatbestand der Beleidigung mehr, sondern eine Waffe im Streit der Überzeugungen.“ (Stiller)
    Das ist doch schon ein guter Ansatz. Da aber ein Grundrecht auf Blasphemie existiert und ein neutraler Staat keinen Grund haben kann, einzelne Vereine zu bevorzugen (s.o. http://www.frblog.de/mosebach/#comment-37502), ist die Forderung nach einer Strafbarkeit genauso äh… eigenartig wie die Begründung dieser Forderung.

    Blasphemie ist immer der Vorwurf an den Anders- bzw. Ungläubigen, dass ihm nicht heilig ist, was einem selbst heilig ist, mit dem impliziten Anspruch, dass es ihm heilig zu sein hätte.

    Ich bin allerdings überhaupt nicht der Meinung, dass nun beide Artikel „zu doppelbödiger Ironie und Sarkasmus geworden“ sind. Der erste erscheint mir in geradezu peinlicher Weise Ernst gemeint und weckt auch völlig abgesehen davon, dass ich anderer Meinung bin, schon wegen dieser intellektuellen Peinlichkeit Ärger in mir, der zweite ist eine gelungene Persiflage des ersten, die mich belustigt und gut unterhält. Das zweite deckt sich durchaus mit dem Sinn eines Feuilletons, nur ist es unüblich, den Anlass für diese nötige Persiflage vorher selbst zu drucken. Man muss der Dämlichkeit keine Plattform geben, um gegen sie anschreiben zu können.

  25. Lassen wir nun also die Blasphemer und Blasphemierten den Streit unter sich ausfechten.
    Ihr Streit ist schlicht nicht von Interesse.

  26. Günther Braun
    1. Juli 2012: Meine Antwort an Frank Wohlgemut sei kurz und bündig: Im Schöpfungs-mythos der Bibel wird erzählt, dass Gott dem ersten Menschenpaar seinen lebendig machenden Atem eingehaucht hat. In der christlichen Theologie gab es nie einen Zweifel, dass diese göttliche Atem alle Menschen, Freund und Feind, beseelt.Dieser Glaube ist für die europäische Zivilisation fundamental und Vorverurteilung für jeden Rassismus, auch den von Christen, und erklärt die Greueltaten der Geschichte mit dem “ Ausreißen der Riemen aus den Fundamenten und dann die leere,fröhliche Fahrt“ ( Kafka). Freundliche Grüße

  27. Günther Braun 2.Juli 2012 Meine Antwort auf Frank Wohlgemut sei kurz und bündig:Im Schöpfungsmythos der Bibel wird erzählt, dass Gott dem ersten Menschenpaar seinen lebendig machenden Atem eingehaucht hat. So gab es in der christlichen Theologie nie einen Zweifel daran,dass dieser göttliche Atem, bis auf den heutigen Tag, alle Menschen,ob Freund, ob Fremder, beseelt.Von daher ist dieser Glaube für unsere Zivilisation fundamental geworden und hat die Greuel der Geschichte überstanden,obgleich er empirisdch nicht zu beweisen ist.Wer sich bemüht, seine Herkunft für obsolet zu erklären,könnte bewirken, was Franz Kafka das „Ausreißen der Riemen aus den Fudamenten und dann die leere,röhliche Fahrt“ nennt. Eine Berufung auf die Aufklärung nutzt nichts, denn die hat diesen Schritt der Trenung vom Ursprungsmythos unserer Zivilisation nie getan,sondern ihn zu rationalilsieren versucht. Grüße!

  28. „Im Schöpfungsmythos der Bibel wird erzählt, dass Gott dem ersten Menschenpaar seinen lebendig machenden Atem eingehaucht hat. So gab es in der christlichen Theologie nie einen Zweifel daran,dass dieser göttliche Atem, bis auf den heutigen Tag, alle Menschen,ob Freund, ob Fremder, beseelt. Von daher ist dieser Glaube für unsere Zivilisation fundamental geworden….“ (Dr. Günther Braun)

    Mit Verlaub Herr Dr. Braun, das hat etwas von Rosstäuscherei, was Sie hier betreiben. Es ist zweifelsohne richtig, dass diese in der Genesis erklärte Gleichheit der Menschen in der christlichen Theologie einhellig bewertet wird, was Sie dabei unterschlagen, ist, dass es sich dabei um eine religiöse Aussage handelt: Es geht um die Gleichheit vor Gott und nicht um eine Gleichheit unter den Menschen. Falls Sie das anders sehen, bitte ich doch z.B. um eine Erklärung hiervon (1. Korinther, 7, 20-24):

    „20 Alle sollen Gott an dem Platz dienen, an dem sein Ruf sie erreicht hat. 21 Warst du Sklave oder Sklavin, als Gott dich rief, so mach dir nichts daraus! Wenn dir allerdings die Freilassung angeboten wird, dann nutze ruhig die Gelegenheit. 22 Grundsätzlich gilt: Die, die bei ihrer Berufung Sklaven oder Sklavinnen waren, sind Freigelassene des Herrn. Und entsprechend sind die, die bei ihrer Berufung Freie waren, Sklaven und Sklavinnen des Herrn.
    23 Christus hat für euch bezahlt und euch freigekauft, sodass ihr jetzt ihm gehört. Darum macht euch nicht zu Sklaven menschlicher Maßstäbe!
    24 Ihr alle, Brüder und Schwestern, sollt also an dem Platz bleiben, an dem ihr wart, als Gott euch berief, und ihr sollt diesen Platz so ausfüllen, wie es Gott gefällt.“

    Das Verhältnis der Menschen zueinander ist hier gottgegeben und jeder hat das anzunehmen, als Sklave wie als Herr – das hat mit dem, was wir unter Menschenrechten verstehen, herzlich wenig zu tun. Menschenrechte sind eine säkulare Angelegenheit, weshalb die Kirchen, also die „Theologie“ sich in ihren Lehrschriften denn auch erst vor ca 50 Jahren wirklich zur Demokratie bekannten. Zumindest ansatzweise finden wir die Menschenrechte theoretisch aber bereits in der Stoa und praktisch nachher im römischen Personen-Recht, während noch Luther den Jesus sagen ließ, dass dessen Reich nicht von dieser Welt sei, und dafür den Bürgern beschied „Seid Untertan der Obrigkeit“ und das völlig unabhängig davon, wie diese Obrigkeit gerade mit ihren Untertanen umgingen. Es war Teil des christlichen Konzeptes, dass Luther nicht auf der Seite der für ihre Rechte kämpfenden Bauern stand, denn das war das weltliche Leben, das in der Theologie keinen Platz hatte.

    Aber Sie haben Glück, Herr Dr. Braun: „“Du sollst kein falsches Zeugnis von dir geben wider deinem Nächsten.“ ist gar kein allgemeines Lügenverbot, sondern handelt nur von der üblen Nachrede.

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