Seit sieben Jahren ist Gustl Mollath schon in der Psychiatrie untergebracht – und zwar völlig zu Recht, denn einer, der Banken der Geldwäsche bezichtigt, der muss natürlich ein psychisches Problem haben.

Der Fall Gustl Mollath ist so was wie der Fall Wilhelm Schlötterer hoch zwei. Wir erinnern uns: Schlötterer, der unerschrockene Finanzbeamte, schenkte uns das Buch „Macht und Missbrauch“, in dem er detailliert beschrieb, wie das bayrische Amigo-System funktionierte, und zwar schon zu Zeiten von Franz-Josef Strauß. Seitdem scheint es nicht besser geworden zu sein im Freistaat. Ein bisschen haben wir dabei natürlich auch die Spezln-Affäre im Auge, in der Landtagsabgeordnete insbesondere (aber nicht nur) der CSU Familienangehörigen gut dotierte Jobs auf Steuerzahlerkosten verschafften.

Das hier aber geht tiefer. Wenn es stimmt, was Gustl Mollath sagt – und daran haben relativ wenige Medien noch Zweifel -, dann ist hier einer, der einfach nur die Wahrheit gesagt hat, als psychisch krank etikettiert und in die geschlossene Psychiatrie überstellt worden, um ihn mundtot zu machen. Sollte das stimmen, bräuchten wir keine Verschwörungstheoretiker mehr. Lesen Sie dazu einfach den FR-Leitartikel „Selbstgerechte Richter„.

Dr. Ernst Girth, Menschenrechtsbeauftagter der Landesärztekammer Hessen:

„Als Mitglied einer Zunft, auf die der Satz „eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus “ besonders häufig angewandt wurde und auch zutraf, erlebe ich in über zehn Jahren als Menschenrechtsbeauftragter einer Landesärztekammer eine stetige Zunahme von Transparenz und Selbstkritik, die nicht ausreichend ist, aber doch immerhin Mut macht, weiter für Fortschritte in diesem Bereich zu kämpfen.
Beim Lesen von Asyl-Urteilen – in denen eigentlich ein „Antrag“ beurteilt werden soll, wird im wesentlichen der „Antragsteller“, und zwar wie ein Angeklagter beurteilt – habe ich mich oft gefragt, warum es bei Richtern und Staatsanwälten keine Menschenrechtsbeauftagten gibt.
Nicht nur der Fall Mollath und seine ärztlichen Gutachter und Richter zeigen, wie dringend notwendig beide Berufsgruppen ethische Kontrollinstanzen brauchen. So wie das lange Zeit In der Ärzteschaft abgelehnt wurde, mit dem Hinweis auf fachliche Kompetenz, so gelingt dies der Richterschaft bis heute mit Verweis auf ihre richterliche Unabhängigkeit.
Es ist gut, dass die FR mit diesem Tabu bricht und die unglaubliche richterliche Unverfrorenheit im Fall Mollath anprangert. Nicht nur in der Türkei oder den USA, auch in unserem Rechtsstaat gibt es noch viel zu tun!“

Hans Schinke aus Offenbach:

„Es ist für mich nur schwer zu ertragen, daß es in Bayern, einem formal rechtsstaatlich organisierten Freistaat, möglich ist, einen Menschen weiterhin zwangsweise zu psychiatrisieren, obwohl inzwischen alle Indizien für eine Freilassung sprechen. Ich hatte bislang geglaubt, daß dies nur in Unrechtsstaaten, die von lupenreinen Demokraten geführt werden, möglich sei. Natürlich ist Herr Mollath weiterhin gefährlich, wie jetzt wieder das Landgericht Bayreuth bestätigt hat. Gefährlich ist Gustl Mollath für all diejenigen, die Dreck am Stecken haben und bei einer Freilassung befürchten müssen, daß doch noch alles hoch kommt und ihre Mitverantwortung aufgedeckt wird. Dies betrifft nicht nur die Rolle der Justiz, sondern auch die der Steuerfahndung, die jahrelang keine Veranlassung sah, den angeblichen Wahnvorstellungen von Gustl Mollath nachzugehen. Nach all dem, was schon passiert ist, habe ich jetzt wirklich Angst um ihn.“

Jürgen König aus Hirschberg:

„In der FR vom 17.6.13 findet sich ein weiterer guter Kommentar zum Verbrechen an Gustl Mollath, aber: Wir sind an einem Punkt angelangt, wo wir Bürger die Gewaltenteilung, so wie sie praktiziert wird, in Frage stellen und verändern müssen. Wenn die Unabhängigkeit der Richter dazu führen kann, dass sie willkürlich oder geplant, vor allem aber unkontrolliert und völlig ungestraft ihre Macht missbrauchen können, dann brauchen wir dazu ein Gegengewicht.
Mir fällt dazu ein, dass wir ein Kontrollgremium des Volkes einrichten müssten, nach einem ähnlichen Verfahren wie bei der Schöffenauswahl. Die Mitglieder dieses Ausschusses müssten in solchen Fällen Akteneinsicht, Untersuchungsrecht und Vorschlagsrecht haben. Also im Fall Mollath könnte das bedeuten: Beantragung der Wiederaufnahme des Verfahrens an einem von diesem Gremium ausgesuchten Gericht (evtl. das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof); Veranlassung der Einleitung von Ermittlungs- bzw. Disziplinarverfahren gegen den Richter, den Psychiater, die Gutachterin und deren Sohn, die Ex-Frau von G. Mollath (eventuell über den Generalbundesanwalt).
Dieses Gremium tritt in Aktion, wenn eine bestimmte Anzahl von Bürgern dies befürwortet. Abgeordnete der Kommunen, der Länder und des Bundes und Minister, Richter, Staatsanwälte und Polizisten dürfen nicht in dieses Gremium.
Ich bin mir darüber im Klaren, dass dieser Vorschlag recht unausgegoren ist. Aber angesichts der verbrecherischen Machenschaften einiger Menschen in der bayrischen Justiz kommen wir nur mit Klagen, Empörung und guten Kommentaren nicht weiter. Starten wir eine Bürgerinitiative. Wer kann eine entsprechende WEB-Seite einrichten und ein Diskussionsforum starten?“

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10 Kommentare zu “Unkontrollierte Richter

  1. Grundsätzlich ist den Überlegungen von Jürgen König zuzustimmen, wie dem Missbrauch richterlicher Unabhängigkeit wie im Skandal um Gustl Mollath Herr zu werden ist. Allerdings sitzt er einem Missverständnis auf, wenn er in der Unabhängigkeit der Justiz die Ursache sieht. Das bayrische Amigo-System, das – wie dieser Fall zeigt, Bankenvertreter, Staatsanwaltschaft, Justiz und Ministerin umfasst, ist ja gerade dadurch gekennzeichnet, sich einen Dreck um verfassungsmäßige Gewaltenteilung zu scheren. Also genau umgekehrt wird ein Stiefel daraus: Wie kann der Amigo-Stall ausgemistet und Gewaltenteilung überhaupt erst garantiert werden?
    Im Übrigen plädiere ich für die Unterzeichnung der Petition für Gustl Mollath, bei der noch fast 70000 Unterschriften benötigt werden:
    https://www.openpetition.de/petition/online/freiheit-fuer-gustl-mollath

  2. Stilfrage: Sie formulieren im Artikel über den Nürnberger Willkürfall Mollath, der Betroffene hätte seine damalige Frau geschlagen und Reifen gestochen. Dies sind jedoch keine Tatsachen, sondern Anwürfe, nach meinem Verständnis aus der Luft gegriffen. Diese staatliche fortdauernde Freiheitsberaubung ist wohl ein Hinweis, das jeder in Gefahr gerät unter einer staatlichen Macht, die ihr Gewaltmonopol verwechselt mit einem ihr übertragenen Willkürrecht. Offensichtlich nutzt sich auch die beste Gewaltenteilung gelegentlich mit der Zeit ab. So haben 2006 im Volksgerichtssaal des RiLG (Nürnberg-Fürth) Brixner zwar ein Schöffe und ein Staatsanwalt gewundert, aber den schreienden und manipulierenden RiLG Brixner gewähren lassen.

  3. Der Fall Mollath zeigt ja die Schmankerln auf den unterschiedlichsten Ebenen: Bereits die Verhandlung gegen ihn mit der anschließenden Einweisung auf Basis des Gutachtens von Dr. Leipziger, mit ihren inzwischen durch alle Medien getragenen Ungereimtheiten spricht ja Bände. Dazu gehört auch, dass der vorsitzende Richter Brixner noch während der Verhandlung der Steuerfahndung Bescheid gibt, dass den Hinweisen des Herrn Mollath nicht nachgegangen zu werden braucht, weil der Mann eine wirre Person sei. Das Ganze erweckt den Eindruck einer gut geplanten, breit angelegten Aktion, denn schließlich gelten die fehlenden Ergebnisse der Steuerfahndung rückblickend erst einmal als eine Bestätigung der Einschätzung Mollaths durch das Gericht. Auch kommen einige Beobachter zu dem Schluss, dass einige Fakten in der Urteilsbegründung gezielt auf eine Revisionssicherheit hin manipuliert wurden.

    Dazu passt dann auch, dass die Strafvollstreckungskammer des Bayreuther Landgerichts feststellt, dass für sie keine Änderung des Zustandes von Mollath, wie er durch Dr. Leipziger festgestellt sei, erkennbar sei, zumal es kein neueres Gutachten gäbe. Dabei wissen alle Beteiligten inzwischen sowohl um die Problematik des Leipziger-Gutachtens als auch darum, dass es ein neueres Gutachten zu Mollath gibt, in dem Dr. Friedrich Weinberger keinerlei Gefahr finden kann, die von Mollath ausgehen soll.

    Dazu passt dann wieder, dass die erste Version des auf Weisung der Justizministerin erstellten Wiederaufnahmeantrags für diesen Fall, die von vorsätzlicher Rechtsbeugung auf Seiten des Vorsitzenden Brixner ausgeht, ganz schnell aus dem Verkehr gezogen und durch eine mildere Fassung ersetzt wird, die allerdings auch wieder unbestimmte Zeit auf eine Entscheidung warten wird.

    Es ist halt einfach ungesund, wenn eine Partei ein Land über Jahrzehnte einfach als Beute betrachten kann – das führt zu dem Filz, in dem ein derartiges Verfahren möglich ist und auch wahrscheinlich so lange verschleppt werden kann, dass eine Strafbarkeit der Beteiligten wegen Verjährung nicht mehr vorliegt. Auffälligerweise geht ja nicht nur der erste Wiederaufnahmeantrag von vorsätzlicher Rechtsbeugung aus, sondern Mollaths Anwalt hat auch bereits Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gestellt, sodass der Eindruck entsteht, der Verbrecher saß in diesem Fall nicht auf der Anklagebank, sondern auf dem Richterstuhl. Ich glaube nicht, dass ein derartiger Filz durch eine weitere Kontrollinstanz wirklich aufgefusselt werden kann – was ich mir eher vorstellen kann, ist das Risiko für die Beteiligten zu erhöhen, indem z.B. die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft abgeschafft oder wenigstens an die Schriftform gebunden wird, oder indem dem Bundesgerichtshof die Möglichkeit eröffnet wird, von sich aus bereits dort entschiedene Fälle wieder aufzugreifen, wenn der Verdacht entsteht, dass die Unterlagen, auf deren Basis dort entschieden wurde, manipuliert waren.

    Aber das ist ja nur die eine Seite der Farce: nicht nur, dass die Willfährigkeit des Dr. Leipziger sehr an die eines Herrn Dr. Thomas Holzmann erinnert, der die unliebsamen Personen in der hessischen Steuerfahndung auf seine Art beiseite schaffte: Was sind das eigentlich für Psychiater in der Anstalt, in der Mollath nun schon Jahre sitzt, denen nicht auffällt, dass er da nicht hingehört? Das Rosenhan-Experiment, in dem der amerikanische Psychologe David Rosenham gesunde Menschen in die Psychiatrie einschleuste, ohne, dass deren Gesundheit erkannt wurde, ist ja nun ein paar Jahrzehnte her, an der grundsätzlichen Unschärfe psychiatrischer Diagnosen und Therapien hat sich aber seitdem anscheinend nicht viel geändert.

  4. Der Fall Mollath ist kein Einzelfall. Beispielsweise gibt es in Frankfurt den Fall eines Markendesigners. Beiden Fällen Mollath (Nürnber)und Markendesigner (Frankfurt)ist gemeinsam, die Sache ist von großer wirtschaftlicher Bedeutung.

    So konnte im Fall des Markendesigners zusätzlich folgender Sachverhalt aufgedeckt werden, der die bundesdeutsche Rechtsstaatlichkeit untergräbt: die beruflich aktiven Richter, die den Markendesigner-Fall entschieden haben, sitzen mit Prozessgegnern in einem juristischen Vereine zusammen, um dort unter Ausschluss der Öffentlichkeit wirtschaftlich wichtige Urteile und Gesetzesreformen auf den Gebieten des Marken-, Patent- und Wettbewerbsrechts präjudizierend vorzubesprechen.

    Der juristische Verein weigert sind, die Namen der Richter offenzulegen, die bisher geheime Mitglieder sind. Inzwischen sind drei Klagen fehlgeschlagen, den Verein zu zwingen, die Namen der Landes- und Bundes-Richter offenzulegen. Der juristische Verein steht unter besonderem Schutz der Bundesjustizministerin.

    Wer es nicht glaubt, sei auf die letzte fehlgeschlagene Klage verwiesen (BGH-Urteil PatAnwZ 3/11 vom 23.07.2012). Dort hat sogar der Club-Vize des juristischen Vereins – ein Frankfurter Patentanwalt – als BGH-Richter persönlich daran mitgewirkt, die Namen der Richter gegenüber der Öffentlichkeit weiterhin geheim zu halten. Es scheint, es gibt ähnliche Clubs- und Vereine im Bundesgebiet, die sich mit anderen Rechtsgebieten (z.B. Mietrecht, Bankenrecht) befassen.

    Auch im Fall von Gustl Mollath finden sich solche malicen Nürnberger Clubstrukturen. Solange solche rechtswidrigen Strukturen mit geheimen Richtern in Clugs und Vereinen möglich sind, sind Teile der bundesdeutschen Justiz von Herrschaften unterwandert, die sich ihrer richterlichen Clubfreunde per Richterrecht und manipulierter Urteile zum eigenen Vorteil bedienen.

    Reinhard Treudler, Hofheim/Ts

  5. Herr Bommarius zitiert aus dem Buch des Spiegel-Redakteurs Thomas Darnstädt „Der Richter und sein Opfer – Wenn die Justiz sich irrt“, dessen nützlichen Vorschlag, „ein Richter, der fahrlässig die Wahrheit verfehlt (…) sollte dasselbe Haftungsrisiko wie ein Arzt oder ein Flugkapitän haben“. Diese erweiterte, richterliche Haftung würde sicher den viel zu hohen Prozentsatz richterlicher Fehlentscheidungen mindern. Aufmerksame Beobachter der Rechtsprechung schätzen, dass ein Viertel aller Gerichtsentscheidungen falsch ist. Es ist aber zweifelhaft, ob der Gesetzgeber bereit ist, die haftungsrechtliche Vorschrift des Richters im Bürgerlichen Gesetzbuch zu ändern.
    Die Politik müsste dann den § 839 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (Haftung bei Amtspflichtverletzung) ändern, der derzeit folgenden Wortlaut hat: „Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht.“ Die Straftat des Richter bei der Fällung eines Urteils ist die Rechtsbeugung (§ 339 Strafgesetzbuch) und setzt den Vorsatz, also Wissen und Wollen des rechtswidrigen Erfolges voraus. Erschwerend kommt hinzu, dass der Bundesgerichtshof entgegen dem Wortlaut dieser gesetzlichen Vorschrift in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, dass Rechtsbeugung nur dann vor-liegt, wenn das Recht elementar, also schwerwiegend gebeugt wurde. Diese Auslegung des Rechtsbeugungsparagraphen hat zur Folge, dass nur sehr selten ein Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt wird.
    Da der Gesetzgeber wahrscheinlich den § 839 Absatz 2 BGB nicht ändern wird, wäre ein anderer Weg zu beschreiten. Bekanntlich werden Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Richter wegen einer rechtsfehlerhaften Entscheidung von den Gerichtspräsidenten fast ständig mit der gesetzwidrigen Antwort zurückgewiesen, er dürfe die gerichtliche Entscheidung wegen der richterlichen Unabhängigkeit (Art. 97 Abs. 1 GG) nicht bewerten. Diese gesetzwidrige Praxis könnte beendet werden, wenn der Gesetzgeber die Dienstaufsicht über Richter wie in Schweden auf einen von den Gerichtspräsidenten unabhängigen Justizombudsmann übertrüge. Wenn der Richter weiß, dass er seine rechtsfehlerhafte Entscheidung rechtfertigen muss, ist anzunehmen, dass er sorgfältiger und sachgerechter seine Aufgaben erledigt und sich auch möglichen gesetzwidrigen Einflüssen weniger geneigt zeigt. Wenn die Politik ihrer Verpflichtung gegenüber Rechtsuchenden gerecht werden will, dann müsste sie diese dringend nötige Reform durchführen.

  6. Es geht um „Die Allmacht der Richter“, die unkontrolliert Urteile fällen können. Auch ich habe entsprechende Erfahrungen machen müssen, wobei es sich nicht um größere Beträge handelt, aber es wirft ein Schlaglicht auf ein nicht zu tolerierendes Rechtssystem, das bereits korrupte Züge aufweist. Hier kurz die Schilderung eines sich länger hinziehendes „Verfahrens“:
    In einem Mietvertrag mit dem Sohn eines Stadtbekannten Herrn „von …“ wurden wegen meinerseits bestehender – berechtigter – Bedenken rechtsverbindliche Vereinbarungen getroffen, die sich im Nachhinein als richtig herausstellten, an die sich allerdings besagter Herr nicht mehr gebunden fühlte. Vor Gericht hat er sein vermeintliches Recht mit den irrsinnigsten Argumenten erzwungen. Trotz Vorlage aller stichhaltiger, nicht widerlegbarer Beweise hatte die Richterin ein Ohr für den Herrn und fällte ein nicht begreifbares Urteil. Sie hat offensichtlich keines meiner Schreiben gelesen!
    Um die Sache aktenkundig werden zu lassen, habe ich den Präsidenten des zuständigen Landgerichts um Überprüfung des Urteils gebeten und logischerweise eine Absage erhalten mit dem Argument: Die Richter sind nicht weisungsgebunden und in ihrem Urteil frei. Für mich handelt es sich um Rechtsprechung nach Gutsherrnart.
    Ich denke, ich bin nicht der Einzige, der mit einem solchen Skandalurteil leben muss, aber es zeigt, wohin sich unsere Rechtsprechung entwickelt, wenn nicht rechtzeitig gegengesteuert wird.

  7. Hallo Herr Bronski,

    inzwischen wird über die gängige Justizkritik hinaus im „Fall Mollath“, der sowohl Züge einer politischen Gefangenschaft als auch bayrischer Regierungskriminalität trägt, die bürgerrechtliche These zum Urteil vom 8.8.2006 vertreten:

    Dieses bis heute als rechtskräftig geltende Wegsperrurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth war gar kein wirklicher, sondern ein fingierter oder fiktiver Freispruch mit prozessualer Scheinlegitimation, um Gustl Mollath sofort zu „verräumen“. Siehe http://filmundbuch.wordpress.com/2013/06/14/die-affare-mollath-eine-film-und-buchvorstellung-von-richard-albrecht/ und http://blog.nassrasur.com/2013-06-24/fiktiver-freispruch-eine-buergerrechtliche-these/

  8. zu 6 # Willi A. Heben
    Kann ich nur bestätigen.
    Hat ein Gericht erst einmal eine Meinung gefasst … aufgrund einer Zeugenaussage des Klägers in eigener Sache … bleibt das Gericht hier OLG Frankfurt trotz Vorlage diverser Dokumente, die diese Zeugenaussage in ein sehr fragwürdiges Licht setzen, bei seiner Meinung und drückt einen teuren Vergleich durch.

    Dss LG hatte in der Vorinstanz sehr wohl die vorgelegten Dokumente gewürdigt und die Klage abgewiesen. Aber das OLG handelte nach dem Motto, was das LG sagt, ist uns egal, wie sind die Stärkeren.

    Der Eindruck entstand, das das OLG sich die Dokumente gar nicht angesehen hat bzw. ansehen wollte.

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